Die Logopädie als medizinisch-therapeutische Fachdisziplin beschäftigt sich mit Sprachstörungen, Sprechstörungen, Stimmstörungen, Schluckstörungen und Hörbeeinträchtigungen von Menschen aller Altersstufen. In meiner Arbeit bemühe ich mich immer um einen ganzheitlichen Ansatz – nicht die Störung, sondern der betroffene Mensch steht im Mittelpunkt. Das Ziel meiner Arbeit ist die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Leistungskatalog
Bei folgenden Problemen biete ich individuelle Beratung, Diagnostik und Therapie:
Kleinkinder und Säuglinge
1Probleme der Nahrungsaufnahme (Stillen oder Flaschenkost) bei Neugeborenen (Untersuchung der Saug- und Schluckfunktionen des Säuglings – dies kann auch zu einem problematischen Stillsetting und zur geringen Gewichtszunahme führen). Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderarzt und eventuell einer Hebamme notwendig. Kontakt zu einer Hebamme kann vermittelt werden.
2Probleme der Nahrungsaufnahme bei Säuglingen – Umstieg von Stillen/Flaschenkost auf Breikost bis hin zur Familienkost. Viele Kinder reagieren oft mit Würgen, Erbrechen und Verweigern auf den ersten Brei. Dies kann oft zu einer angespannten Situation bzw. Stress beim Essen oder sogar zu einer Stagnation der Gewichtszunahme führen.
Kinder und Jugendliche
- Sprachentwicklungsstörung (SES)
- Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)
- Sprachentwicklungsbehinderung (z.B. bei Morbus Down)
- Störung der Aussprache (Dyslalie); „Lispeln“ (Sigmatismus)
- Störung des Sprachverständnisses
- Eingeschränkter Wortschatz
- Störung der Grammatik (Dysgrammatismus)
- Begleitung bei Hörstörung mit Hörgeräte-/ Cochlea- Implantversorgung
- Zentral-auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (ZAVWS)
- Näseln (Rhinolalie), z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildung
- Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Legasthenie
- Redeflussstörung, z.B. Stottern, Poltern
- Stimmstörung (kindl. Dysphonie)
- Aphasie im Kindes- und Jugendalter
- Myofunktionelle Störung, z. B. Zahn-Kiefer-Fehlstellung, Schluckfehlfunktion
- Unterstützte Kommunikation
Erwachsene
- Störung der Sprache und des Sprachverstehens (z.B. Aphasie)
- Störung des Sprechens (z.B. Dysarthrie, Sprechapraxie)
- Facialisparese
- Hörstörung bei Hörgerätversorgung oder CI
- Redeflussstörung (Stottern, Poltern)
- Stimmstörung (Dysphonie) bei Sprechstimme
- Lese-Rechtschreib- / Rechenproblematik
- Eingeschränkte Artikulationspräzision
Termine auch telefonisch vereinbar:
0676 – 847 517 600
Privatleistungen – Leistungen außerhalb der Krankenkasse:
- Individuelle Beratung, Diagnostik und Therapie für Personen mit sprechintensiven Berufen
- Individuelle Beratung, Diagnostik zu allen logopädischen Störungsbildern
- Vorträge zur Sprachentwicklung bei Kindern (in den Einrichtungen oder bei Bedarf auch in der Praxis)
- Sprachcoaching: Ist eine professionelle und individuelle Beratung zur Förderung der Sprachentwicklung für alle, die mit Kindern von ca. 6 Monaten bis ins Schulalter zu tun haben (Eltern, Großeltern, Kindergärten, Schulen….). Ich richte mich je nach dem Interessensthema und dem jeweiligen Entwicklungsalter der Kinder. Es wird die physiologische Sprachentwicklung/Schriftspracherwerb besprochen und dann auf jeweilige Förderpunkte (mit Spielideen) eingeganen. Anschließend stehe ich gerne für Fragen zur Verfügung. Dauer ca 1,5 Stunden eventuell mehr – je nach Bedarf.
Qualitätsbonus
Um eine möglichst hohe Qualität in der logopädischen Therapie zu bieten arbeite ich sehr eng mit Ergotherapeuten und Physiotherapeuten v.a. Osteopathen zusammen.
Ablauf und Bewilligung
Die Behandlung bei einer Logopädin erfordert vorab einige Schritte. Diese sollen eine korrekte Diagnose sicherstellen und für einen sicheren Ablauf Ihrer Behandlung sorgen. Logopäden dürfen nur nach ärztlicher Überweisung arbeiten. Dies ist für Sie als Patient besonders wichtig, um die Rückerstattung durch die Krankenkasse sicherzustellen. Ärztliche Zuweisung vom Facharzt (HNO- bzw. Kinderarzt oder Neurologe) Bewilligung von der Krankenkasse Terminvereinbarung mit der Logopädin Alle Sozialversicherungsanstalten gewähren eine teilweise Kostenrückerstattung. Als Wahllogopädin erfolgt meine Verrechnung nach dem Wahlarztprinzip. Die bei mir erhaltene Honorarnote reichen Sie einfach nach erfolgter Bezahlung gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt zur Kostenrückerstattung ein. Sie erhalten, abhängig von Ihrer Sozialversicherung, einen Teil der Kosten rückerstattet.
Termine auch telefonisch vereinbar:
0676 – 847 517 600